Ablauf und Rahmenbedingungen

Beim Erstgespräch geht es um das gemeinsames Kennenlernen. Ich mache mir einen Überblick über Ihre Situation, Ihre Fragen und Anliegen. Gemeinsam besprechen wir Ihre Wünsche und Ziele und das weitere Vorgehen für eine bestmögliche Behandlung. Offenheit und Transparenz sind mir dabei wichtig. Ein Erstgespräch dauert wie auch die Folgeeinheiten 50 Minuten. Nach dem Erstgespräch können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie sich eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können.

Das Honorar für eine psychotherapeutische/klinisch-psychologische Einheit, sowie das Erstgespräch belaufen sich auf 85 Euro. Bitte beachten Sie: Die Kosten können derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen/rückerstattet werden.

Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnung vor Ort bar oder per Überweisung. Bei Hausbesuchen werden zusätzlich Behandlungskosten in Rechnung gestellt. Bei Verhinderung geben Sie mir bitte 24 Stunden vor dem Termin bescheid. Bei späteren Absagen muss ich den normalen Stundensatz verrechnen.

Mein Angebot richtet sich in erster Linie an junge Erwachsene und Erwachsene.

Als Klinische Psychologin, Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich gemäß  § 37 des Psychologengesetzes und § 15 des Psychotherapeutengesetzes der Verschwiegenheitspflicht.

Die Zusatzbezeichnung “Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ berechtigt mich zur eigenverantwortlichen psychotherapeutischen Arbeit mit Patientinnen und Patienten. Ich verpflichte mich zur regelmäßigen Supervision, das bedeutet, dass die Therapieeinheiten (anonymisiert) von einer erfahrenen Psychotherapeutin/einem erfahrenem Psychotherapeuten supervidiert werden.

Die Verhaltenstherapie und die klinische Psychologie bieten wissenschaftlich anerkannte  und geprüfte Methoden um Ihre Probleme zu reduzieren und diese zu lindern.

Das Ziel der Behandlung ist es Ihnen zu ermöglichen, Ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und selbstbestimmt und zufrieden zu leben.

  • Wann bekomme ich einen Therapieplatz?

    Wenn ich einen Platz frei habe, ist es mir meist möglich schon innerhalb von 14 Tagen einen Termin für ein Erstgespräch zur Verfügung zu stellen.

    Wenn ich keinen Therapieplatz frei habe, kann ich Ihnen auf Wunsch mitteilen, wann ich Ihnen wieder einen Platz zusichern kann, oder Ihnen eine Kollegin/einen Kollegen empfehlen.

  • In der Therapie wird ja nur geredet, das soll helfen?

    Der Erfolg der Verhaltenstherapie ist durch sehr viele wissenschaftliche Studien nachgewiesen. Die Verhaltenstherapie ist eine Therapieform, die von den Patientinnen und Patienten eigene Aktivität fordert. Die Therapie findet nicht nur in der wöchentlichen Therapiestunde statt, sondern vor allem dazwischen, im Leben der Patientinnen und Patienten.

  • Wer darf Therapie anbieten?

    Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren zur Behandlung von psychischen, psychosozialen und psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie zum Beispiel medizinischen oder klinisch-psychologischen Behandlungen.

    Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (siehe dazu Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361).

    Psychotherapie dürfen nur Personen anbieten, die nach einer gesetzlich festgelegten Ausbildung entweder:

    • In die Liste der niedergelassenen Psychotherapeuten beim Bundesministerium für Gesundheit eingetragen sind, oder
    • die aufgrund ihres Ausbildungsstandes (sogenannter Status „Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“) zur eigenverantwortlichen Ausübung mit begleitender Supervision berechtigt sind.
  • Was ist der Unterschied zw. Psychologen/Psychiatern und Psychotherapeuten?

    Psychologinnen und Psychologen haben ein Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen. Innerhalb des Studiums gibt es vielfältige Bereiche z.B. Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Neuropsychologie, Sportpsychologie, Wirtschaftspsychologie, Rechtspsychologie, Schulpsychologie u. v. m. Psychologinnen und Psychologen machen sogenannte Diagnostik mit psychologischen Testverfahren, Trainings von Fertigkeiten und vermittelt Grundlagenwissen. Manche Psychologinnen und Psychologen haben die gesetzliche geregelte Zusatzausbildung zur Klinischen- und Gesundheitspsychologie und arbeiten auch beratend.

    Die Psychiaterin/der Psychiater haben die Facharztausbildung in Psychiatrie und Neurologie absolviert und sind somit Ärzte. Sie behandeln psychische Erkrankungen, stellen Diagnosen, verschreiben Medikamente und prüfen deren Wirkung und Nebenwirkungen, ordnen Untersuchungen an und behandeln körperlich. Manche Psychiaterinnen/Psychiater haben zusätzlich eine Psychotherapieausbildung absolviert und sind somit auch als Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten tätig.

    Die Ausbildung zum Psychotherapeuten ist auch gesetzlich geregelt. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln psychische Erkrankungen, stellen Diagnosen, behandeln mittels Gesprächen und Übungen und unterstützen in Krisen.

  • Macht mich die Therapie wieder ganz gesund?

    Ob Sie nach der Psychotherapie wieder völlig gesund sind ist von der Art des Problems, der Erkrankung abhängig. Es gibt psychische Probleme die komplett heilbar sind. Allerdings gibt es auch Erkrankungen mit denen man lernen muss zu leben. Die Psychotherapie zielt auf jeden Fall darauf ab, dass die Patientinnen und Patienten wieder ein angenehmeres Leben führen und besser mit der Erkrankung umgehen lernen.

  • Wann hilft Psychotherapie?

    Die Verhaltenstherapie hilft bei einer Vielzahl psychischer Erkrankungen.

    Heute gibt es viele Therapiemanuale für unterschiedliche Erkrankungen.

    Nähere Informationen finden Sie hier: Verhaltenstherapie

  • Was bedeutet "Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision"?

    Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen, bevor sie ihre Ausbildung mit der Eintragung in die offizielle Liste des Bundesministeriums abschließen können, mit Patientinnen und Patienten psychotherapeutisch arbeiten. Dazu haben sie eine bescheinigte Befähigung und Berechtigung zur Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen. Diese therapeutische Tätigkeit wird intensiv und anonymisiert durch „Supervision“ begleitet, d.h. durch erfahrene Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten begutachtet.

    Umgangssprachlich wird dies oft als „Im Status befinden“ bezeichnet, heißt korrekt aber „PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision“.

  • Wie lange dauert die Therapie?

    Psychotherapie ist sehr individuell. Je nach Erkrankung und Problemen kann es kürzer oder länger dauern.

    In der Regel benötigen nachhaltige Veränderungen aber Zeit und gelingen selten in ein paar Wochen.

    Eine Einheit dauert 50 Minuten, Termine finden üblicherweise wöchentlich nach individueller Vereinbarung statt.